Fernbleiben vom Unterricht
Ist Ihr Kind krank oder es kann aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen,
ist am ersten Tag des Fernbleibens vor Beginn des Unterrichts (7:45 Uhr) der Klassenvorstand
bzw. die Schulleitung zu informieren.
Des Weiteren ist ein ausgefülltes Formular dem Klassenvorstand oder der Schulleitung zu übergeben.
Sie finden das Formular in Downloadbereich oder erhalten es in der Schule.
Einen Auszug aus dem § 9 SchPflG. (Schulpflichtgesetz) finden Sie hier.