Schulordnung
VS Kirchberg a. d. Raab
1. Bis 7:25 Uhr versammeln wir uns vor dem Schulhaus.
Mit dem ersten Läuten dürfen wir in die Garderobe gehen.
Wir verlassen diese rasch nach dem Umziehen.
2. Wir warten in Zweierreihen am vereinbarten Platz auf unseren Lehrer oder unsere Lehrerin.
3. Wir befolgen die Anordnungen aller LehrerInnen.
4. Im Klassenzimmer begeben wir uns auf unseren Platz, räumen die Schultaschen aus und richten die Aufgaben her.
5. Während des Unterrichts verhalten wir uns so, dass unsere Mitschüler ungestört arbeiten und sich wohl fühlen können.
6. Wir sind in der vorgesehenen Unterrichtszeit anwesend. Bei Abwesenheit ist eine schriftliche Entschuldigung nötig.
7. In den Esspausen sitzen wir am Platz und essen unsere gesunde Jause.
8. Zur Bewegungspause verlassen wir gemeinsam mit der Aufsicht führenden Lehrperson das Schulhaus.
9. Wir gehen beim Spielen rücksichtsvoll miteinander um.
10. Im Schulhaus verhalten wir uns ruhig und laufen nicht.
11. Wir bleiben nicht länger auf der Toilette als nötig und verlassen diese möglichst rasch ohne zu lärmen.
12. Wir achten auf Sauberkeit und behandeln die Schuleinrichtung sorgfältig.
13. Wir trennen unseren Müll, werfen ihn in die dafür vorgesehenen Behälter und achten auf eine saubere Umwelt.
14. Wenn ich auf Wunsch meiner Eltern ein Handy mitnehmen muss, dann ist das bis zum Unterrichtsschluss ausgeschaltet und in der Schultasche.
15. An unserer Schule ist uns ein liebevoller Umgang miteinander wichtig. Wir wollen menschliche, soziale und religiöse Werte achten.
16. Wir verletzen niemanden, weder mit Taten noch mit Worten.
17. Die vier Zauberwörter tun uns allen gut:
BITTE - DANKE - GRÜSS GOTT - AUF WIEDERSEHEN
18. Wenn wir nach dem Unterricht mit dem Bus nach Hause fahren, warten wir im Schulhof so lange, bis der Bus steht. Dann erst gehen wir hinauf und steigen ohne zu drängen ein. Während wir warten, stören wir andere Klassen nicht durch Lärmen. Spielsachen, die wir ausgeliehen haben, geben wir an den richtigen Platz zurück.
19. Wir bemühen uns, gemeinsam erarbeitete Vereinbarungen ein zuhalten. Positives Verhalten wird gelobt, negatives Verhalten zieht Konsequenzen nach sich:
- Aufforderung
- Zurechtweisung
- Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten
- Beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit der Schülerin / demSchüler,
den Erziehungsberechtigten, der Schulleitung, der BeratungslehrerIn
20. Bei schweren Verstößen wird die Schulbehörde eingeschaltet.